Rennrad
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Rennrad und Recht

Nun, wer mit dem Rennrad unterwegs ist, der ist das meistens auch recht flott. Am liebsten fährt man da auf der Strasse. Doch die StVZO schreibt allen Radfahrern, auch denen, die mit dem Rennrad unterwegs sind vor, dass sie einen Radweg benutzen müssen. Sofern vorhanden. Was aber tut der Rennrad Aktivist, wenn es an einer Strasse nur einen Radweg für beiden Richtungen gibt? Soll er, soll er nicht? Einerseits führe er – auch in entgegen gesetzter Richtung zum Verkehr – sicherer mit dem Rennrad, weil seperat von den Autos. Andererseits rechnet ein auf die Strasse einbiegender Kraftfahrer, der sich vor allem auf den von links heranrauschenden Verkehr konzentriert, nicht unbedingt damit, dass auch noch von rechts so ein Typ auf dem Rennrad kommt – auf dem einen vorhandenen Radweg.

In einem Fall krachte es ganz böse, denn der Rennrad Fahrer hat ein Auto volle Kann erwischt. Die Sache ging vor Gericht und der Autofahrer bekam Recht und musste nicht einmal ein Bußgeld wegen Missachtung der Vorfahrt zahlen. Nun machen sich die Verkehrs-Theoretiker ihre Gedanken über die Rennrad Aktivisten, ob den in solchen Fällen nicht eine deutliche Beschilderung Besserung bieten könne. Der fromme Wunsch scheitert wohl wieder einmal an den Kosten und der Rennrad Sportler womöglich an einer höchst kuriosen Verkehrspolitik.

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