Die Regeln fürs Radfahren
Foto: stock.xchng

Regeln für das Radfahren im Straßenverkehr

Radfahren ist ein sehr gesunder Sport, aber manchmal auch gefährlich. Vor allem dann, wenn man mit dem Rad im Straßenverkehr unterwegs ist. Wer sich nicht an die Regeln hält, der kann auch Punkte in Flensburg kassieren. Wir geben Ihnen ein paar Regeln fürs Radfahren mit auf den Weg.

Das Verhältnis zwischen Autofahrern und den Bikern ist nicht immer ungetrübt. Erstere klagen oft, dass sich viele Radler nicht an die Regeln im Straßenverkehr halten, über Rüpel auf zwei Rädern, die jeden Respekt vor roten Ampeln vermissen lassen. Letztere beschweren sich über Autofahrer, die fürs Radfahren scheinbar nichts übrig haben, die rücksichtslos Radwege zuparken oder ohne prüfenden Blick die Autotür aufreißen. Viele Biker scheinen allerdings von den Regeln fürs Radfahren wirklich noch nicht viel gehört zu haben, denn die Aggressivität im Straßenverkehr steig allgemein an. Das meint zumindest der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC).

Fest steht: Auch fürs Radfahren gibt es Regeln. Bei Fehlverhalten riskieren Biker Verwarnungs- und Bußgelder und ab 40 Euro sogar Punkte. Im Extremfall kann sogar der Führerschein weg sein, wenn man sich partout nicht an die Regeln fürs Radfahren hält. Das Umfahren einer geschlossenen Halbschranke an einem Bahnübergang oder das Erschrecken eines Fußgängers, der über einen Zebrasteifen will, gibt vier Punkte. Das allein kostet sicher noch nicht den Schein, wer aber bereits ein volles Punktekonto hat, sollte sich beim Radfahren besser an die Regeln halten.

Achtung Fahranfänger!

In einer besonderen Situation befinden sich Fahranfänger, wenn sie sich nicht an die Regeln halten. Wer beim Radfahren eine rote Ampel missachtet, muss zur Nachschulung und die Probezeit wird verlängert.

Regeln fürs Radfahren im Straßenverkehr

Bei der folgenden Übersicht über die wichtigsten Regeln fürs Radfahren im Straßenverkehr ist, was eventuelle Sanktionen betrifft, bereits der neue Bußgeldkatalog ab dem 1. April berücksichtigt:

  • Einbahnstraßen
    Sie dürfen auch beim Radfahren nur in der vorgeschriebenen Richtung befahren werden. Es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt die gegenläufige Nutzung. Je nachdem, ob andere behindert werden bzw. ob eine Sachbeschädigung vorliegt, beträgt das Verwarnungsgeld laut Regeln zwischen 20 und 30 Euro.
  • Fußwege
    Die Regeln besagen, dass diese im Sattel tabu sind. Ansonsten sind 15 bis 30 Euro fällig. Kinder müssen sie beim Radfahren allerdings bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nutzen und müssen sie bis zum 10. Lebensjahr befahren.
  • Zebrastreifen
    Sie dürfen beim Radfahren nur im „Schiebebetrieb“ überquert werden.
  • Radfahren in Fußgängerzonen
    Die Regeln besagen, dass man auch hier sein Bike schieben muss, sofern nichts anderes erlaubt ist. Ansonsten kostet das 15 bis 30 Euro.
  • Radwege
    Laut den Regeln müssen diese stets befahren werden, wenn sie mit einem blauen Schild gekennzeichnet sind. Wer dennoch auf der Straße fährt, zahlt 20 bis 35 Euro. Radfahren ist in beide Richtungen erlaubt, wenn ein Zusatzschild vorhanden ist. Nebeneinander fahren ist auf speziellen Fahrradstraßen erlaubt und/oder in einem Pulk von mindestens 16 Radlern. Aber auch nur zu zweit nebeneinander. Zuwiderhandlungen werden mit 20 bis 30 Euro geahndet.
  • Rote Ampeln
    Kein Pardon kennen die Regeln fürs Radfahren natürlich bei roten Ampeln. Hier gilt: Anhalten! Wer sich nicht dran hält, riskiert ein Bußgeld von 45 bis 180 Euro. Zusätzlich gibt’s noch einen Punkt in Flensburg.
  • Handy
    Mit dem Handy telefonieren ist auch beim Radfahren nicht erlaubt. Wer die Regeln verletzt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 25 Euro.
  • Beförderung von Personen
    Nur Kinder bis zu  vollendeten 7. Lebensjahr dürfen mitfahren. Entweder auf einem speziellen Kindersitz oder in einem Fahrradanhänger für Kinder. Der Radfahrer selbst mindestens 16 Jahre alt sein, wenn er ein Kind mitnimmt. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird mit 5 Euro verwarnt.
  • Beleuchtung
    Beim Radfahren ist normalerweise ein unabhängiges Dynamo-Licht vorgeschrieben. Renn- oder allgemein Sporträder bis 11 Kilogramm dürfen aber ein batteriebetriebenes Licht haben.
  • Trunkenheit
    Die Regeln dafür sind auch beim Radfahren kompromisslos: Ab 1,6 Promille gibt es Probleme. Dann liegt nämlich eine Straftat vor und es wird eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angesetzt. Wer diese nicht besteht, gibt den Schein ab.
  • Elektrofahrräder
    Für das Radfahren mit eBikes gilt: Falls sie nicht schneller als 25 km/h sind, müssen keine besonderen Regeln beachtet werden.

Laut dem ADFC haben circa 90 Prozent der erwachsenen Radler auch einen Führerschein. Deshalb appellieren wir an die Biker: Haltet die Regeln fürs Radfahren im Straßenverkehr ein! An die Autofahrer gerichtet: Ärgert euch nicht über Radfahrer. Die meisten von euch sind doch auch mit dem „Radl“ unterwegs.

 

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